Was macht ein:e Geschäftsführer:in?
Geschäftsführer:innen sind die von den Gesellschafter:innen bestellte geschäftsführungs- und vertretungsbefugte Organe einer Gesellschaft. Da diese ohne Geschäftsführer:innen handlungsunfähig sind, haben diese ein breites Tätigkeitsspektrum zu übernehmen. Einerseits sind sie für alle internen Abläufe und demnach für die Leitung des Geschäftes verantwortlich. Dazu zählen auch die Einberufung und Leitung von Generalversammlungen mit den Gesellschafter:innen und die Umsetzung/Einhaltung der dabei getroffenen Beschlüsse. Andererseits vertreten die Geschäftsführer:innen die Gesellschaft nach außen und vor Behörden (z.B. bei Gerichtsverhandlungen).
Berufsbild Geschäftsführer:in
Um als Geschäftsführer:in tätig werden zu können, bedarf es – neben der Bestellung – insbesondere logisch-analytisches und unternehmerisches Denkvermögen, ausgeprägtes Interesse an betriebswirtschaftlichen Themen sowie an Marktentwicklungen in der jeweiligen Branche, höchstes Verantwortungsbewusstsein und breites Wissen in rechtlich relevanten Angelegenheiten. Darüber hinaus sollten auch hohe Kommunikations- bzw. Präsentationsfähigkeit (nach innen und außen), ausgeprägtes Verhandlungsgeschick, selbstsicheres Auftreten und die Fähigkeit zur Ausübung einer leitenden Position nicht zu kurz kommen.
Die Aufgaben von Geschäftsführer:innen
- Vertretung der Gesellschaft nach außen
- Übernahme aller geschäftsleitenden Tätigkeiten
- Einberufung und Leitung von Generalversammlungen sowie die Protokollierung ebendieser
- Beschlüsse der Generalversammlung aufnehmen und umsetzen
- Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrages nachkommen
- Zahlung der Stammeinlagen einfordern und prüfen
- Leitung der Buchführung
- Erstellung, Kontrolle und Zeichnung des Jahresabschlusses (und Übermittlung an Gesellschafter:innen)
- Auskunftserteilung an Gesellschafter:innen
- Maßnahmen bzgl. Kapitalerhaltung und -sicherung
- Rechtliche Maßnahmen (Anmeldungen/Einträge beim Firmenbuch, Vertretung vor Gericht, Anmeldung einer etwaigen Insolvenz, etc.)
- Uvm.
Die Ausbildung und Karrierechancen
Wie bereits erwähnt, werden Geschäftsführer:innen von den Gesellschafter:innen bestellt. Oft wird dabei einer*eine oder mehrere der Gesellschafter:innen ausgewählt (= geschäftsführende Gesellschafter:innen), kann aber z.B. in Kapitalgesellschaft auch außerhalb dieser Reihen bestellt werden. Einzige offizielle Voraussetzung ist dabei, dass die bestellte Person(en) voll handlungsfähig ist (sind). Durch die beschriebenen Aufgaben und Pflichten eines*einer Geschäftsführers*Geschäftsführerin erscheint aber eine fundierte kaufmännische Ausbildung (betriebswirtschaftliches Studium, höhere Schulbildung, etc.) und mehrjährige Berufserfahrung (in leitenden Positionen) als adäquat, um auch ausreichend Wissen über alle internen und externen Abläufe und die rechtlichen Bedingungen vorweisen zu können.
Die Karrierechancen stehen bestimmt nicht schlecht, da jede Gesellschaft mindestens eine*n Geschäftsführer:in benötigt, um handlungsfähig zu sein – um aber überhaupt für diese Position bestellt zu werden, ist es umso wichtiger, das nötige Wissen durch vorherige Ausbildung und/oder langjährige Berufserfahrung mitzubringen.