Was macht ein:e Fahrlehrer:in?
Fahrlehrer:innen sind für die theoretische und praktische Ausbildung von Fahrschüler:innen zuständig, damit diese an den erforderlichen Prüfungen teilnehmen und die jeweilige angestrebte Lenkberechtigung erhalten können. Dabei lehren Fahrlehrer:innen ihren Schüler:innen, wie das jeweilige Fahrzeug gefahrenlos zu lenken ist und welche rechtliche Grundlagen bzw. Verkehrsregeln dabei beachtet werden müssen. Darüber hinaus vermitteln sie auch technischen Grundlagen, die zur Lenkung des jeweiligen Fahrzeuges nötig sind.
Berufsbild Fahrlehrer:in
Der Beruf der Fahrlehrer:innen unterliegt einer gesetzlich geregelten Ausbildung und ist an einige Voraussetzungen geknüpft (siehe weiter unten) und darf nur durch ermächtigte Ausbildungsstätten erfolgen. Die Berufsanwärter:innen sollten darüber hinaus insbesondere technisches Interesse, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten/didaktisches Verständnis, schnelle Reaktions- und hohe Konzentrationsfähigkeit, ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Interesse an dem/den jeweiligen Fahrzeug/en mitbringen.
Die Aufgaben von Fahrlehrer:innen
- Theoretische Schulung planen und leiten
- Praktischen Fahrunterricht geben
- Fahrschüler:innen betreuen/anfallende Fragen beantworten
- Teils administrative Tätigkeiten
Die Ausbildung und Karrierechancen
Wie oben erwähnt, ist zur Berufsausübung als Fahrlehrer:in die Absolvierung einer gesetzlich geregelten Ausbildung vorgesehen. Um überhaupt an der Ausbildung bzw. der Lehrbefähigungsprüfung teilnehmen zu dürfen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Lenkberechtigung seit min. 3 Jahren
- Lenkpraxis von min. 3 Jahren
- Keine schwereren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
- Vertrauenswürdigkeit
Die Prüfung gliedert sich in einen mündlichen und schriftlichen Theorieteil sowie einen Praxisteil und kann beispielsweise am BFI absolviert werden.