Gastronomie Zur Verstärkung unserer engagierten Teams suchen wir ab sofort eine/n motivierte/n und dynamische/n
Köchin / Koch
Ihre Aufgaben sind:
- Verantwortung, Zubereitung und Verteilung der Mahlzeiten
- Kenntnisse des Speisenangebotes
- Verantwortung für die ordnungsgemäße Reinigung des unterstellten Bereiches
- Überprüfung der gelieferten und gelagerten Lebensmittel auf Qualität und Quantität
- Einhaltung einschlägiger Gesetze und Hygienevorschriften
Sie bringen mit:
- Abgeschlossene Ausbildung zur Köchin / zum Koch (vorzugsweise diätisch geschult)
- Erfahrung im Catering von Vorteil
- Gute Deutschkenntnisse
- Sehr gute Fachkenntnisse der nationalen Küche
- HACCP-Kenntnisse und Cateringerfahrung, Großküchenerfahrung und PC-Kenntnisse wünschenswert
- Bereitschaft zu Wochenend- und Feiertagsdiensten (kein Teildienst)
- Team- und Organisationsfähigkeit
- Belastbarkeit und Stressresistenz
Wir bieten Ihnen:
- Krisensicherer, sinnstiftender Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten Unternehmen
- Mitarbeiter*innenfreundliche und flexible Dienstplangestaltung
- Wertgutscheine zu verschiedenen Anlässen
- Flexibles Lernen im eigenen Fortbildungszentrum (analog & digital)
- Frisch gekochtes, ausgewogenes Essen in allen Häusern zum Leben zu einem kostengünstigen Preis
- Abteilungsübergreifendes Arbeiten und Teilnahmemöglichkeit an Innovationsprojekten für alle Mitarbeiter*innen
- Interaktiver Welcome Day und individuelles Onboarding mit Pat*innen und Mentor*innen
- 37-Stunden-Woche bei Vollzeitgehalt
Wir leben Vielfalt! In den Häusern zum Leben bieten wir allen Menschen die gleichen Chancen unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer oder nationaler Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion.
Köchin / Koch
Gastronomie Vollzeit 18.02.2025 keine Bewerbungsfrist Gehalt (VZB):
2.608,60 € brutto Ihre Benefits:
Das monatliche Gehalt nach SWÖ-KV beträgt für Vollzeit mindestens € 2.608,60 brutto (zuzüglich allfälliger zur Verwendung kommender Sonn- und Feiertagszuschläge). Zum Gehalt kommen keine Trinkgelder dazu, da diese nicht angenommen werden dürfen.