Gastronomie Zur Verstärkung unserer engagierten Teams im Haus Türkenschanze (1180) suchen wir ab 01.02.2025 eine*n motivierte*n und dynamische*n
Serviceverantwortliche*n
Ihre Aufgaben sind:
- Verantwortung für das Servieren der Mahlzeiten und Getränke
- Organisation des Speisen- und Getränkeverkaufes
- Verantwortung für den Geldlauf im Servicebereich
- Verantwortung für die Reinigung des Servicebereiches
- Erstellung von Personaleinsatzpläne für den Bereich Service
- Einschulung und Unterweisung der Servicemitarbeiter*innen
Sie bringen mit:
- Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von Vorteil
- Erfahrung im Service mit Inkasso
- Erfahrung in Veranstaltungsorganisation
- Sehr gute Deutschkenntnisse (Wort und Schrift) sowie EDV-Grundlagenkenntnisse
- HACCP-Kenntnisse
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Belastbarkeit und Stressresistenz
Wir bieten Ihnen:
- Krisensicherer, sinnstiftender Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten Unternehmen
- Mitarbeiter*innenfreundliche und flexible Dienstplangestaltung
- Wertgutscheine zu verschiedenen Anlässen
- Flexibles Lernen im eigenen Fortbildungsprogramm (analog & digital)
- Frisch gekochtes, ausgewogenes Essen in allen Häusern zum Leben zu einem kostengünstigen Preis
- Abteilungsübergreifendes Arbeiten und Teilnahmemöglichkeit am Innovationsprojekten für alle Mitarbeiter*innen
- Interaktiver Welcome Day und individuelles Onboarding mit Pat*innen und Mentor*innen
- 37-Stunden-Woche bei Vollzeitgehalt
Wir leben Vielfalt! In den Häusern zum Leben bieten wir allen Menschen die gleichen Chancen unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer oder nationaler Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion.
Serviceverantwortliche*n
Gastronomie Vollzeit 14.01.2025 keine Bewerbungsfrist Gehalt (VZB):
2.595,60 € brutto Ihre Benefits:
Das monatliche überkollektivvertragliche Gehalt beträgt für Vollzeit je nach Berufserfahrung mindestens € 2.595,60 brutto (zuzüglich allfälliger zur Verwendung kommender Sonn- und Feiertagszuschläge). Zum Gehalt kommen keine Trinkgelder dazu, da diese nicht angenommen werden dürfen.