Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Wickenburggasse 18-20, 1080 Wien, zu absolvieren.
Bewerben Sie sich jetzt als
Pflichtpraktikant (m/w/d) Studiengang Soziale Arbeit
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Wickenburggasse 18-20, 1080 Wien, zu absolvieren.
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Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Soziale Arbeit innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
Unsere Anforderungen:
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
- Pflichtpraktikum muss im Studienplan Soziale Arbeit vorgesehen sein
- 30-38 Wochenstunden
- 7 Wochen Mindestpraktikumsdauer
- Strafrechtliche Unbescholtenheit
Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.
Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.
Mehr als nur ein Job
Ihre Karriere bei der JBA
www.jba.gv.at Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2025 ein Pflichtpraktikum in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Wickenburggasse 18-20, 1080 Wien, zu absolvieren.
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Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Soziale Arbeit innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.
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- Pflichtpraktikum muss im Studienplan Soziale Arbeit vorgesehen sein
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Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.
https://api.qrserver.com/v1/create-qr-code/?data=https://jba.jobbase.io/apply/5bnsbhxcuhpkx1na4qbz67kw50kx9mq
Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.
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